Im Mai kamen der Vorstand und die Landesringe der Deutschen Philatelisten-Jugend e. V. (DPhJ) zu ihrer jährlichen Hauptversammlung zusammen. Tagungsort 2019 war diesmal Erfurt.
Als Gast von Bundesvorstand des Bundes Deutscher Philatelisten e. V. (BDPh) nahm diesmal deren Schatzmeister Walter Bernatek an der Veranstaltung teil. Unter andrem berichtet er darüber, dass zukünftig junge Briefmarkensammler zwischen 18 und 27 Jahren künftig kostenlos online die Philatelie erhalten können, sofern sie sich online auf den Seiten des BDPh einmalig registriert haben. Die bisherige Abführung des Bundesbeitrages an den BDPh für 21– bis 27-jährigen Mitglieder der DPhJ entfällt damit. Die bisherige Postausgabe der Philatelie an diese Mitglieder der DPhJ wird dafür dann eingestellt.
Neben einer redaktionellen Korrektur der Satzung, die den Sitz des Verbandes betraf, damit die Eintragung im bisherigen Amtsgericht weiterhin bestehen kann, wurde eine neue Ausstellungsordnung für die DPhJ beschlossen. Dies wurde nötig, da auch der Bund Deutscher-Philatelisten e. V. sich eine neue Ausstellungsordnung gegeben hatte. Die Angleichung der Ausstellungsordnung der DPhJ war unvermeidlich und umfasst wesentliche Änderungen, die sowohl Ausrichter von Ausstellungen, wie die Aussteller selbst betreffen.
Wichtige Änderungen:
- Es gibt keine Rangausstellung vom Rang 3 bis zum Rang 1, sondern nur noch regionale und nationale Ausstellungen, sowie die bisherigen internationalen Ausstellungen der FIP.
- Eine Anpassung der Rahmenzahl und der notwendigen Exponatanzahlen wurde dadurch nötig.
- Qualifikationbedingungen haben sich geändert, eine Überqualifikation gibt es nicht mehr, so dass man nach der Teilnahme an einer nationalen Ausstellung, auch wieder regional ausstellen kann.
Zudem wurde Übergangsbestimmungen für bereits angemeldete Ausstellungen beschlossen.
Die aktuelle Ausstellungsordnung kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden (Klicke auf die Abbildung oben). Tipp zum Ausdruck: Wenn man die PDF-Datei mit dem Adobe Acrobat Reader anzeigt, dann kann man entweder sich 11 Seite in DIN A 4 ausdrucken oder über den Button „Broschüre“ sich auf drei Blättern eine DIN A5 Heftausgabe des Ausstellungsordnung automatisch zusammen stellen lassen.
Die Rubrik „Ausstellung“ in unserer Homepage hier wird in den nächsten Wochen ebenfalls entsprechend der neuen Ausstellungsordnung angepasst.